Baupfusch
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Gründe eines Baupfusches
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- Fehlerhaft Planung
- Unqualifizierter Unternehmer, keine Berufsehre
- Der Bauherr hat den „billigsten“ Anbieter ausgewählt
- Ungenügendes Controlling am Bau
- Keine Werksabnahmen (ev. Teilausführungen)
- Ausländische Akkordgruppen
- Etc.
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Schlüsselfertige Bauten
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Bei den schlüsselfertigen Bauten hat der Bauherr keinen Einfluss auf die Wahl der Unternehmer, ausgenommen er verlangt explizit ein Fachunternehmen seiner Wahl mit entsprechender Kostenfolge.
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Was ist zu tun, wenn ein Baupfusch festgestellt wird?
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- Wichtig: Feststellungen von Schäden sind unverzüglich schriftlich anzumelden.
- Schäden können bei einer Werksabnahme oder Objektübergabe festgestellt werden
- Schäden können erst später festgestellt werden (Garantiefristen beachten)
- Genaue Beschreibung des Schadens festhalten (mit Fotos)
- Fachpersonen zuziehen
- Eine Mängelbeseitigungsaufforderung muss eine ausreichende Fristsetzung beinhalten (bei sicherheitsrelevanten Schäden ist die Sanierung unverzüglich anzuordnen)
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Gängige altbekannte Ausreden
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- Es ist kein Handwerkerschaden, sondern unsachgemässe Handhabung des Kunden (Bauherrschaft)
- Der „Baupfusch“ liegt in der Toleranz und muss akzeptiert werden
- Die Problemlösung sei viel zu teuer
- Die Schadensursache liege bei einem Drittunternehmer
- Es ist kein technischer, sondern ein Schönheitsfehler, der zu akzeptieren ist
- Naturmaterialien haben generell Unregelmässigkeiten
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Einsetzen von Experten
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Niemand ist zuständig und verantwortlich. Jetzt ist eine neutrale Bauherrenberatung (Gutachter) angesagt. Zur Durchsetzung des Mängelbeseitigungsanspruches ist der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
Grundsatz: Zuerst referieren statt prozessieren!
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